Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Das Grundsystem der Personalverteilung folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo die größten polizeilichen Belastungen bestehen. Daneben erfolgt auch die notwendige Verstärkung des Staatsschutzes in NRW mit insgesamt 60 Stellen.
„Es ist erfreulich, dass das Polizeipräsidium Münster in diesem Jahr insgesamt 1377,25 Stellen erhält!“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke aus Münster. „Das sind 18,09 Stellen mehr, nämlich 6,92 Polizeivollzugsbeamte und 11,16 Verwaltungsangestellte zusätzlich. Der Regierungswechsel wirkt! Wir haben 2017 die Neueinstellungen bei der Polizei auf 2.300 erhöht und in diesem Jahr zusätzlich 500 Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen. Im Jahr 2019 werden wir die Rekordzahl von 2.400 Polizisten einstellen. Dies hat es in der Geschichte von NRW noch nicht gegeben, wird sich aber auf Grund der Ausbildungszeiten erst in 3 Jahren auf die Behörden vor Ort auswirken.“ Die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland aus Münster ergänzt: „Es ist sehr erfreulich, dass der „Turnaround“ bei den Einstellungszahlen dann ab dem Jahre 2020 geschafft sein wird und es dann einen Anstieg an Polizistinnen und Polizisten geben wird und das trotz der anstehenden altersbedingten Pensionierungen und der katastrophalen Einstellungspolitik unter Rot-Grün, die noch immer nachwirkt. Die dreijährige Durststrecke, die durch die Ausbildung zusätzlicher Polizeianwärterinnen und -anwärter entsteht, wird konsequenterweise durch eine höhere Zuteilung von Regierungsbeschäftigten kompensiert, die unsere Polizisten von administrativen Aufgaben entlasten. Dadurch können wir die Gesamtzahl der Stellen in vielen Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden steigern, beziehungsweise eine Reduzierung der Gesamtstellen verhindern. Damit erfüllen wir unser Versprechen, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen.“
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.