Münstersche Schulen erhalten rund 7,6 Millionen Euro um Schüler und Lehrer mit digitalen Endgeräten auszustatten. 3,5 Mio. Euro sind für die Anschaffung von dienstlichen Geräten für Lehrerinnen und Lehrer bestimmt, 4,1 Mio. Euro erhalten die Schulen um Geräte anzuschaffen, die an Schüler ausgeliehen werden können. Darüber hat jetzt die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland informiert.
„NRW ist das erste Bundesland, das auch die Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausstatte“, sagte die CDU-Politikerin. Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass Lehrerinnen und Lehrer über Geräte verfügen die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen daten ermöglichen.
„Mit dem zusätzlichen Sofortprogramm zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeiten, digitale Endgeräte, die für zeitgemäßen Unterricht benötigt werden, zu kaufen und bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen – das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit“, sagte Wendland.
Die CDU-Politikerin betonte, dass nicht nur städtische Schulen, sondern auch Schulen die vom Landschaftsverband oder dem Bistum und private Schulen von dem Programm profitieren
Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Digitalpakt/
Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren. Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm
Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Endgeräte und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen.