Erleichterungen für Geboosterte dank neuer Schutzverordnung

Erleichterungen für Geboosterte dank neuer Schutzverordnung
Die neue Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Menschen mit einer Booster-Impfung aufgrund ihrer starken Immunisierung automatisch als getestet gelten. Sie sind daher ebenso wie frisch geimpfte oder genesene Personen von der Testpflicht bei 2G-Plus-Aktivitäten ausgenommen.
Ebenso ist es künftig möglich, dass bei Aktivitäten, die für den Zugang eine vollständige Immunisierung und einen tagesaktuellen Schnelltest voraussetzen (2G-Plus), vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest gemacht werden kann. Insbesondere für Sportangebote bietet dies eine wichtige Erleichterung. Dieser Selbsttest ersetzt jedoch keinen Testnachweis einer professionellen Teststelle, sodass ein Zugang für spätere Aktivitäten mit diesem Selbsttest nicht möglich ist.
In der neuen Schutzverordnung werden auch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz für die Gastronomie konsequent umgesetzt. Hier gilt künftig überall die 2G-Plus-Regelung, Zutritt gibt es also nur mit zwei Impfungen und aktuellem Test oder Booster-Impfung. Geboosterte Personen sind darüber hinaus von Quarantäne-Regelungen für Kontaktpersonen ausgenommen. Dadurch schützen wir die kritische Infrastruktur im Land vor einer möglichen Unterbesetzung. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Infizierte keine Gefahr für andere sind – aber es soll niemand isoliert bleiben müssen, wenn er nachweislich nicht angesteckt ist.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-corona-schutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer