Land folgt Münsteraner Beispiel

Das Land Nordrhein-Westfalen will dem Beispiel der Stadt Münster folgen und seine LKW und Busse zukünftig mit Abbiegeassistenten ausstatten. Dadurch sollen Abbiegeunfälle mit Radfahrern, die für den Fahrer im toten Winkel nicht sichtbar sind, vermieden werden. Das hat jetzt die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland mitgeteilt. Demnach sollen alle landeseigenen Fahrzeuge ab 3,5 t und neuen Sitzplätzen mit diesem Assistenten ausgestattet werden, der einen Warnton abgibt, wenn sich beim Rechtsabbiegen ein Radfahrer neben dem Fahrzeug befindet. Der Rat der Stadt Münster hatte eine ähnliche Regelung vor einigen Wochen auf Antrag der CDU beschlossen, die Landesregierung hat die Vorschrift in den Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes aufgenommen. „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle landeseigenen LKWs und Busse innerhalb von fünf Jahren mit einem solchen Assistenten ausgestattet werden“, so Wendland.

Das geplante Gesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, sagte die Landtagsabgeordnete. Bislang sei das Fahrrad für Viele keine echte Alternative zum motorisierten Individualverkehr gewesen, das soll jetzt maßgeblich verbessert werden. Das Ziel sei ein zukunftssicherer, flächendeckender Ausbau von Geh- und Radwegen, der mehr Sicherheit für dessen Nutzer bieten soll. Bei Neu- und Umbauten von Straßen solle die Einbindung von Geh- und Radwegen jetzt grundsätzlich berücksichtigt werden, alle Verkehrsteilnehmer würden gleichgestellt. „Wir wollen Verkehrsmittel aber nicht gegeneinander ausspielen und Verkehrsteilnehmende nicht in der Wahl ihrer Verkehrsmittel bevormunden“, sagte Wendland. Geplant sei ein verbessertes regionales und überregionales Fahrradwegenetz um das Pendeln zwischen Ortschaften und Städten und den Verkehr innerorts effizienter zu gestalten.

Ins Rollen gebracht worden war das Gesetz durch die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ , die mit ihrer Petition im Juni 2019 insgesamt 206.687 Unterschriften gesammelt und dem Landtag übergeben hatte. Der Landtag hat daraufhin die Landesregierung beauftragt ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. In das Gesetz aufgenommen wurde auch das von der Volksinitiative formulierte Ziel von 25% Radverkehrsanteil am Verkehrsmix.