Rede zum „Upskirting“-Antrag der AfD

Antragstitel: Schutz gegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – „Upskirting“ muss bestraft werden!

Herr Präsident,
Meine Damen und Herren,

der vorliegende Antrag der AfD zeigt einmal mehr, dass konsequenter Populismus in die politische Widersprüchlichkeit führt.
Denn die AfD, die heute die Einführung eines Straftatbestandes Upskirting fordert, ist dieselbe Partei, die Uploadfilter verbieten möchte, die gerade auch die Verbreitung solcher Fotos im Internet verhindern können. Sie ist auch die Partei, die gegen Anglizismen kämpft, jetzt aber plötzlich „Upskirting“ im Strafgesetzbuch haben möchte.

Populistisch wie Sie sind, haben Sie das Thema Upskirting auch jetzt, nach der Berichterstattung über eine aktuelle Onlinepetition entdeckt, aber nicht im August, als bereits eine ganz ähnliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht worden ist, die kaum beachtet worden ist.

Ein Fragezeichen kann man auch an Ihre Rechtsauffassung machen, dass Upskirting-Fotos heute in Deutschland überhaupt nicht strafbar seien. Das ist bekanntlich nicht der Fall.
Neben dem § 201a StGB gibt es schließlich noch andere Vorschriften, die die Persönlichkeitsrechte schützen.
Die Fragestellung ist vielmehr, ob der bestehende Schutz ausreichend ist.

Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Wir alle wollen, dass derjenige bestraft wird, der gegen den Willen der betroffenen Person solche Fotos macht, egal wo sie gemacht werden. Upskirting sollte immer unter Strafe gestellt werden.

Es bedarf dazu keiner Aufforderung durch die AfD.
Der Bundestag hat das Thema seit August auf dem Tisch.
Dort wird bereits an der Frage gearbeitet und auch die Landesregierung hat klare Worte dazu gefunden.

Ich bin ganz sicher, dass- welches Ergebnis auch immer die jeweiligen Prüfungen ergeben- sich dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen und rechtsstaatlichen Maßstäben orientiert und damit anderen und besseren Intentionen folgt, als es der Antrag der AfD tut.

Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.

Dokumente / Verweise: