„Es gilt das gesprochene Wort!“
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft.
Darunter versteht man im Allgemeinen, dass die einen diese Tätigkeit ausüben, die anderen eine andere und beide Tätigkeiten zu einem Gesamtergebnis oder Produkt führen.
Bei der SPD geht das mit der Arbeitsteilung anders:
Da macht man dort dies und hier das und dabei kommt gar nichts Neues raus.
Der Fraktionsvorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD war bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie.
Im ausgehandelten Koalitionsvertrag steht zum Gewalthilfegesetz: ( ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten)
„In Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Gewaltschutzrichtlinie begleiten wir eng die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und entwickeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan fort.“
Mehr nicht. Und deshalb bleibt es beim Gewalthilfegesetz wie es der Bundestag am 31.Januar 2025, nach Ampel-Aus, vor der Bundestagswahl beschlossen hat – mit den Stimmen von CDU/CSU, Grünen, Linken und eben auch der SPD. Deshalb bleibt es auch bei den darin festgelegten Fristen für Umsetzung und Finanzierung.
Initiativen der SPD für eine frühere Umsetzung oder gar deren Finanzierung durch den neuen SPD-Finanzminister sind nicht bekannt.
So das Wirken der SPD in Berlin zu dem Thema.
Hier in Düsseldorf wirkt dieselbe Partei anders – zum Teil sogar mit denselben Akteuren. Da muss jetzt alles schneller gehen, das Land muss selber und früher finanzieren, heißt es.
Ich will jetzt gar nicht sagen, dass bei der SPD die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, jedenfalls will aber die eine Hand wohl schneller arbeiten als die andere.
Es mag Klavierstücke geben, wo das funktioniert, aber bei den meisten handwerklichen Tätigkeiten kommt dabei nichts Gutes heraus.
Und so ist es eben auch bei der SPD.
Natürlich wäre es besser und wünschenswert, wenn man die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention am besten schon gestern hätte umsetzen können. Man wird kaum jemanden finden, der dazu „Nein“ sagt.
Aber nicht nur zu Weihnachten gilt eben, dass nicht jeder Wunsch auch finanzierbar ist.
Aber bei der SPD scheint diese schlichte Wahrheit irgendwo zwischen Berlin und Düsseldorf auf der Strecke geblieben zu sein.
Alleine deshalb schon ist Ihr Antrag ärgerlich.
Hinzu kommt, dass Sie den Eindruck erwecken, es gebe nur mehr Gewalt gegen Frauen.
Hohe Steigerungsraten aber gibt es bei der Gewalt insgesamt und vor allem bei der Gewalt gegen Polizisten und Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Deshalb investieren wir ja auch seit 2017 in die Innere Sicherheit, die die SPD in ihrer Regierungszeit sträflich vernachlässigt hatte. Sie alle kennen die Zahlen zur besseren personellen Ausstattung der Polizei, auch wenn das immer wieder gerne geleugnet wird.
Sie tun nun so, als ob das Land speziell für Frauen nichts tue. Erst im September hat Ministerin Paul im Fachausschuss umfassend zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes berichtet, auch über den Ausbau der Plätze in Frauenhäusern und über die Auftragsvergabe zur Analyse der Bestandssituation und für eine Entwicklungsplanung zu den
Schutz- und Beratungskapazitäten für gewaltbetroffene Frauen.
Gerade heute haben wir auch noch mehrheitlich einen Haushaltsänderungsantrag zu einem Gewaltschutzpilotprojekt
„Mobile Beratungsstelle für den ländlichen Raum“ beschlossen, um auch wirklich alle Frauen mit solchen Angeboten erreichen zu können.
Dabei hat die SPD sich heute enthalten. Schade.
Und so scheint es fast, als ob es jetzt noch eine neue Variante der Arbeitsteilung bei der SPD gibt. Das, was im Ausschuss berichtet wurde, wird inhaltlich ignoriert und das Thema ins Plenum getragen, obwohl man weiß, dass die Landesregierung bereits an der Umsetzung arbeitet. Effizient oder effektiv ist das wahrlich nicht und hilft ganz sicher auch nicht den von Gewalt betroffenen Frauen in unserem Land.
Ihren Antrag lehnen wir ab.
Dokumente / Verweise












