Simone Wendland (CDU) kritisiert SPD-Forderung nach Streichung des §219a

Die münstersche CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland hat Münsters SPD-Frauen für ihre neuerliche Forderung, den §219a im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen kritisiert. Der Paragraph stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. „Die SPD tut so als ob sie mit ihrer Forderung das große Problem, dass Ärzte Patientinnen nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürften, lösen will“, sagte Wendland. Tatsächlich habe in ganz NRW in den beiden vergangenen Jahren jeweils nur einen Fall eines Verstoßes gegen den §219a gegeben, der in der offiziellen Statistik erfasst worden sei. Informationen über Schwangerschaftsabrüche zu erhalten sei außerdem heute nun wirklich nicht mehr schwierig. Sie halte es deshalb auch nicht für angemessen, Werbung, die der Paragraph unter Strafe stelle, mit Information gleichzusetzen, wie es die SPD tue.
„Die große Koalition in Berlin hat sich deshalb ja auch aus guten Gründen auf einen Kompromiss zur Änderung des §219a geeinigt, der genau hier eine saubere Unterscheidung trifft“, sagte Wendland. Sie könne nicht nachvollziehen, warum die münstersche SPD-Frauen diesen Kompromiss, der führend von SPD-Chefin Andrea Nahles und Justizministerin und Europa-Spitzenkandidatin Katharina Barley aushandelt worden sein, schon wenige Tage danach torpediere.
„Die SPD Münster will eigentlich den §218, also den Schwangerschaftsabbruch selbst, aus dem Strafgesetzbuch streichen“, so die CDU-Politikerin. Im vergangenen Jahr hätten münstersche SPD-Politikerinnen, darunter Umweltministerin Svenja Schulze gefordert, gleich beide Paragraphen ersatzlos zu streichen. Der entsprechende Aufruf finde sich noch immer auf der Homepage der münsterschen SPD. „Die SPD sollte den Münsteraner reinen Wein einschenken und sagen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche legalisieren will und nicht die vermeintlich harmlose Abschaffung eines angeblichen Informationsverbots vorschützen“, sagte die CDU-Politikerin. Eine Auseinandersetzung darüber scheue die SPD aber, weil sie wisse, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden habe, dass Schwangerschaftsabbrüche als Straftat gewertet werden müssten und nur unter bestimmten Umständen strafffrei gestellt werden dürften. „Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass auch Ungeborene Recht auf Leben haben“, so Wendland. Sie könne nicht nachvollziehen, dass die SPD Grund- und Menschenrechte überall verteidige, nur nicht bei Ungeborenen.