SPD-Genderstern-Antrag widerspricht rot-grünem Gleichstellungsgesetz

Die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland hat darauf hingewiesen, dass der SPD-Antrag zur Einführung des Gendersterns im Sprachgebrauch der Stadtverwaltung den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes widerspricht. „SPD und Grüne haben erst vor gut zwei Jahren im Landtag etwas anderes beschlossen“, sagte Wendland. Im Landesgleichstellungsgesetz sei geregelt, dass geschlechtsneutraler Personenbezeichnungen („Studierende“) benutzt werden sollen. Wenn dies nicht möglich sei, müsse die weibliche und männliche Sprachform („Studentinnen und Studenten“) verwendet werden. Wendland äußerte zudem Bedenken, dass die Verwendung des Gendersterns wie von der SPD gefordert, anderen wichtigen politischen Zielen widerspricht. „Ein barrierefreies Internetangebot der Stadtverwaltung hätte sich damit erledigt“, sagte die CDU-Politikerin. Leseprogramme, die Blinden oder Sehbehinderten Texte vorläsen, seien mit dem Genderstern oft überfordert. Auch Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch sei, hätten dann noch größere Probleme als ohnehin, Texte und Veröffentlichungen der Stadtverwaltung zu verstehen.