Die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland hat die Kritik von Stadtkämmerin Zeller am Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Gemeindefinanzierung zurückgewiesen. „Man kann nicht eine Klage damit begründen, dass man die kommunale Selbstverwaltung verletzt sieht und gleichzeitig fordern, dass das Land die eigenen Finanzprobleme löst“, sagte Wendland. Der Landtag habe aus gutem Grund beschlossen, die hohe Anziehungskraft von Großstädten für Unternehmen bei den Zuweisungen an die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Das Gericht habe eindeutig klargestellt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz rechtmäßig, sachlich begründet und vollständig im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liege.
Wendland betonte, dass die unterschiedliche Bewertung der Steuerkraft – insbesondere zwischen kreisfreien Städten und Umlandkommunen – fachlich notwendig sei und die realistischen Unterschiede im Steuererhebungspotenzial abbilden müsse. „Jeder weiß, dass eine Gemeinde wie Altenberge sich viel mehr anstrengen muss, ein Unternehmen für eine Ansiedlung zu gewinnen als eine Stadt wie Münster, die durch Universität und Fernsehen weithin bekannt ist“, sagte Wendland, die auch die Umlandgemeinde im Landtag vertritt.
Daher könnten Großstädte auch höhere Gewerbesteuersätze durchsetzen. Das Problem Münsters sei doch, dass es in Wahrheit sein Einnahme-Potenzial gar nicht ausschöpfen wolle. „Die grün-geführte Rathausmehrheit weigert sich standhaft Gewerbeflächen auszuweisen, um Unternehmen anzusiedeln, die dann die hohen Gewerbesteuersätze zahlen und hier Arbeitsplätze ansiedeln, die Münsters Einnahmen aus der Einkommensteuer erhöhen “, sagte Wendland. Die Landtagsabgeordnete wies zudem darauf hin, dass Münster aus dem NRW-Plan 152 Millionen Euro zugesprochen worden seien, die Stadt aber wegen 35,4 Millionen Euro gegen das Land geklagt habe. Alleine deshalb schon sei es unredlich, die Schuld für die münsterschen Finanzprobleme beim Land zu suchen. „Münsters Finanzprobleme entstehen im Rathaus, nicht im Landtag. Wer Verantwortung verweigert, sollte nicht gleichzeitig den moralischen Zeigefinger in Richtung Land erheben.“












