Wendland fordert münsterspezifische Lösungen für Radwege

Die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland hat gefordert, Pläne zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Münster zurückhaltend und mit Augenmaß umzusetzen. „Maßstab muss sein, die Pflicht dort aufzuheben, wo es sinnvoll ist und nicht dort, wo es irgendwie geht“, sagte Wendland. Münster rühme sich zu Recht eines gut ausgebauten Radwegenetzes, um das es viele Städte beneideten. In den vergangenen zehn Jahren habe sich das Radwegenetz in Münster auf rund 480 Kilometer fast verdoppelt. Gerade auch das Radwegenetz sei immer ein Hauptgrund dafür, dass Münster in Rankings für die fahrradfreundlichste Stadt so gut abschneide „Man kann doch nach diesen Millionen-Investitionen, die oft auch mit Landesmitteln unterstützt wurden, nicht allen Ernstes wollen, dass die Wege nicht genutzt werden“, sagte Wendland, die auch Mitglied im Verkehrsausschuss des Landtages ist.

Sie schlug vor, münsterspezifische Regelungen zu finden, bei denen zum Beispiel Lastenfahrräder von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen werden. „Das ist sinnvoll, weil sie wegen ihrer Breite insbesondere auf schmalen Radwegen auch eine Gefahr für andere Radfahrer darstellen“, sagte Wendland. Ansonsten gebe es keine Notwendigkeit für eine Aufhebung der Pflicht. Münster sei immer gut mit eigenen Lösungen gefahren, wenn es um den Fahrradverkehr gehe. „Fahrradschleusen und Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen sind einst in Münster erfunden worden und werden nun überall eingesetzt“, so Wendland.

Wendland befürchtet, dass eine umfassende Aufhebung der Benutzungspflicht zu unnötigen Konflikten führt. „Radfahrer werden auf ihr Recht pochen, auf der Straße fahren zu dürfen, Autofahrer werden dafür kein Verständnis haben, dass sie Radfahrer mit Abstand überholen müssen, wenn nebenan ein Radweg verläuft“, sagte Wendland. Außerdem werde es schwieriger, Akzeptanz für die Kosten für den Bau oder den Erhalt von Radwegen zu finden, wenn gar nicht klar sei, dass diese auch benutzt werden.

Wendland wies zudem darauf hin, dass für Kinder unter acht Jahren weiterhin eine Radwegebenutzungspflicht bestehe. „Wenn Erwachsene Radwege nicht benutzen, mag das dann zwar rechtens sein, ein schlechtes Vorbild für die Kinder sind sie aber trotzdem“, sagte Wendland.