Land will Wohnkostensteigerung durch Scholz-Modell verhindern

Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch für Münster die Möglichkeit eröffnen, die durch die Reform der Grundsteuer entstehenden Mehrbelastungen für die Eigentümer von Wohnhäusern zu verhindern. Wie die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland berichtete, ist geplant, noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz würde den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, unterschiedliche Hebesätze für Grundstücke mit Wohnnutzung und ohne Wohnnutzung zu beschließen.

„Wir wollen das sogenannte Scholz-Modell abändern, um zu verhindern, dass das Wohnen noch teurer wird“, sagte Wendland. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich machte. Die Auswertung der bislang ermittelten Daten hatte ergeben, dass die Grundstücke mit Wohnbebauung in der Regel deutlich höher besteuert würden, die mit gewerblicher Nutzung deutlich niedriger. „Dieses Missverhältnis wollen wir korrigieren – das Ziel ist insgesamt eine Aufkommensneutralität“, sagte Wendland. So solle das Gesamtsteueraufkommen aus Wohngrundstücken ebenso gleich bleiben wie das aus Grundstücken mit anderer Nutzung. Allerdings ließe sich das nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleisten.

Wie Wendland berichtet, hat das Landesfinanzministerium nun ausgerechnet wie hoch die Hebesätze in Münster angesetzt werden müssten. Statt eines einheitlichen Hebesatzes von 453% ergäben sich demnach Hebesätze von 386% (Wohngebäude) und 632% (Nichtwohngebäude).

Wendland hofft nun, dass der Rat die Option des Landes nutzt. „Die Grundsteuer betrifft alle – auch Mieter – da sie von den Eigentümern auf die Nebenkosten umgelegt werden kann“, sagte Wendland.