In Münster können mehr als 50 Flüchtlingsbürgen hoffen, von hohen Kosten für die Übernahme von Lebenshaltungskosten für Flüchtlinge verschont zu bleiben. Darauf hat jetzt die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland hingewiesen. „Aufgrund einer Initiative der NRW-Landesregierung hat der Bund jetzt eine Anweisung erlassen, die alle Bürgen befreit, die vor dem 6.August 2016 eine Flüchtlingsbürgschaft unterzeichnet haben“, sagte Wendland. Wer damals eine Bürgschaft für einen der zahlreichen syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge unterzeichnet hatte, konnte davon ausgehen, dass die damit übernommene Verpflichtung mit der Zuerkennung des Flüchtlings- oder Aufenthaltsstatus endet. Erst im Januar 2017 habe es eine anderslautende Rechtsprechung gegeben. „Viele Bürgen sind dann später mit Erstattungsforderungen der Jobcenter oft über mehrere tausend Euro überrascht worden“, sagte Wendland. In Münster habe das Jobcenter 56 solcher Erstattungsforderungen verschickt. Diese werden nun nach der Anweisung des Bundes überprüft und im Zweifelsfalle zu Gunsten des Bürgen ausgelegt. Bereits beglichene Forderungen sollen erstattet werden.
Wendland kritisierte, dass die AfD die von Bund und Ländern vereinbarte Regelung per Antrag im Landtag verhindern will. „Die Bürgen sind von einer anderen Rechtslage ausgegangen als sie sich später durch Richterspruch ergeben hat und in diesem Sinne auch von öffentlichen Dienststellen beraten worden“, sagte die CDU-Politikerin. Es gehe um Menschen, die sich mit Geld und Verantwortung für Bürgerkriegsflüchtlinge eingesetzt hätten und sich dabei auf Behördenauskünfte verlassen hätten, die sich hinterher als falsch herausgestellt haben. Die Folge seien Erstattungsforderungen zum Teil von denselben Stellen gewesen, die zuvor anderslautend beraten hätten. „Wenn die AfD jetzt fordert, dass die Bürgen dennoch zahlen sollen, ist das schlicht unanständig“, sagte Wendland.