Erleichterungen für private erneuerbare Energien

Das Land Nordrhein-Westfalen hat per Erlass Erleichterungen für private Bauherren bei der Errichtung von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien geschaffen. Wie die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland mitteilte, fallen ab sofort unter anderem die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück für Wärmepumpen weg, wenn die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Auch Solaranlagen könnten ohne den bisherigen Mindestabstand von 1,25 Meter zu einer benachbarten Grenzwand installiert werden. „Der Erlass von Bauministerin Scharrenbach unterstützt die Initiativen der CDU im Rat der Stadt Münster für mehr erneuerbare Energie auf Privatgrundstücken“, sagte Wendland. Zuvor habe Scharrenbach bereits die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert und damit die Forderung der CDU im Rat nach einer entsprechenden Änderung der Altstadtsatzung unterstützt. Interessant für Betriebe in Gewerbegebieten: Klein- und Microwindanlagen mit einer Gesamthöhe von weniger als zehn Metern benötigen keine Baugenehmigung mehr.